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   VGH Hessen, 04.10.1983 - 8 TG 48/83   

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https://dejure.org/1983,3842
VGH Hessen, 04.10.1983 - 8 TG 48/83 (https://dejure.org/1983,3842)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.10.1983 - 8 TG 48/83 (https://dejure.org/1983,3842)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - 8 TG 48/83 (https://dejure.org/1983,3842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2305
  • NVwZ 1984, 744 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 13.03.1980 - 6 S 7.80

    Wohnungsbeschlagnahme für Großfamilie - §§ 123, 42 Abs. 2 VwGO; zum Anspruch auf

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.1983 - 8 TG 48/83
    Im Einzelfall kann sich jedoch dieses Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu einem Anspruch auf polizeiliches Einschreiten verdichten, wenn sich das Ermessen der Ordnungsbehörde wegen des Ausmaßes und der Schwere der drohenden Gefahr auf eine Pflicht zum Einschreiten reduziert (vgl. OVG Berlin, NJW 1980, 2484 m. zahlreichen Nachw.).
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3675/88

    Klage auf Beseitigung von Mängeln in einer Obdachlosenunterkunft - Umfang der

    Unter den heutigen Verhältnissen, namentlich bei dem erreichten Wohnstandard, müssen naturgemäß andere, gehobenere Maßstäbe gelten (vgl. OVG Berlin, a.a.O.; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 15; Hess. VGH, NJW 1984, 2305 (2306)), soweit nicht unter den besonderen Bedingungen des Ballungsraums und erheblichen Drucks auf den Wohnungsmarkt durch Aus-, Übersiedler und Asylanten erneut Einschränkungen zu machen sind.
  • VG München, 12.12.2012 - M 7 K 12.2149
    Eine solche Ermessensreduzierung auf Null kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahr für wichtige Rechtsgüter in erheblichem Ausmaß droht oder sie besonders schwerwiegend ist (vgl. BVerwG vom 18.8.1960 Az. I C 42/59 NJW 1961, 793; VGH Kassel vom 4.10.1983 Az. 8 TG 48/83 NVwZ 1994, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1994 - 10 S 1415/92

    Anspruch des Grundstückserwerbers auf Altlastensanierung

    Andererseits wird zum Teil - mit Hinweis ausschließlich auf Fälle aus dem Obdachlosenrecht - die Auffassung vertreten, ein Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch der Ordnungsbehörde könne auch einem Störer zustehen (vgl. Reiff/Wöhrle, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 3 RdNr. 23; Paßlick, a.a.O. unter Berufung auf OVG Berlin, Beschl. v. 13.3.1980 DVBl. 1980, 1051 f., und Hess. VGH, Beschl. v. 4.10.1983, NJW 1984, 2305 f.).
  • VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01

    Beendigung der Nutzung der Wohnung durch Obdachlose und hoheitliche Umsetzung in

    Es genügt ein Raum (12 - 15 qm) der vor Witterungseinflüssen schützt mit ausreichender Beheizbarkeit im Winter, einer Waschmöglichkeit und einem WC (auch Mitbenutzung), einfacher Kochstelle, Bett, Schrank und elektrischer Beleuchtung (VGH Kassel, DVBl. 1991, 1371; NJW 1984, 2305; VGH München bei VBl. 1995, 86).
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